Rechtliches

Ich möchte dich an dieser Stelle auf die gesetzliche Seite des geistigen Heilens aufmerksam machen.

Der Geistheiler ist dafür verantwortlich, dass er und seine Arbeit nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt daher vom Heiler aufklärende Hinweise. Dafür gibt es die Möglichkeit des Aushangs eines entsprechenden Merkblattes im Behandlungsraum oder die Aushändigung des Merkblatts an den Patienten. Ich bitte dich daher, vor deiner ersten Sitzung davon Kenntnis zu nehmen – entweder durch das Lesen des Merkblattes bei mir oder von dieser Seite.

In der Entscheidung vom 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht das geistige Heilen aus dem Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes herausgenommen. Damit ist das geistige Heilen ohne Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz möglich.

Geistheiler unterscheiden sich generell vom Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers.

Sie geben Impulse zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte – Körper, Geist und Seele werden dadurch in die Lage versetzt, sich selbst zu heilen. Dies kann durch unterschiedliche Heilweisen erfolgen.

Geistheiler behandeln keine Krankheiten bzw. konkrete Symptome, sondern betreuen und unterstützen den kranken Menschen. Sie dürfen und können keine Heilversprechen abgeben und keine Diagnosen stellen. Weiterhin verordnet der Geistheiler keine Medikamente oder Heilmittel.

Erlaubt ist aber eine gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker gestellt wurde. Ärzte oder Heilpraktiker dürfen folglich Patienten zum Heiler schicken. Es ist aber nicht erforderlich, dass der Heiler in einer Arztpraxis beschäftigt ist; er kann zu Hause arbeiten.

Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für geistiges Heilen. Du bist also Selbstzahler, auch als Privatpatient. Ggf. werden die Kosten übernommen, wenn du über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker verfügst. In diesem Fall kann ich dir eine Rechnung ausstellen, die du bei deiner Versicherung einreichen kannst.

  • Als Geistige Heilerin und mediale spirituelle Lebensberaterin leiste ich Hilfe zur Selbsthilfe und Selbsterkenntnis. Durch meine Arbeit werden die Selbstheilungskräfte des Menschen aktiviert, d. h. Körper, Geist und Seele werden in die Lage versetzt, sich selbst zu heilen! Ich behandle und therapiere nicht im gesetzlichen Sinne.
  • Geistige Heilung durch die göttliche Kraft ist keine medizinische Behandlung! Es werden göttliche Energien zum Ausgleich der Lebensströme übertragen.
  • Als Geistige Heilerin trage ich keine medizinische und therapeutische Verantwortung. Ich behandle keine Krankheiten bzw. konkrete Symptome, sondern begleite den Erkrankten bei seinem Heilungsprozess und weise ihn auf seine eigenen Stärken und die Eigenverantwortlichkeit im Heilungsprozess hin und bestärke ihn in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte.
  • Meine Arbeit stellt keinen Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlungen dar. Auch kann und gebe ich keinerlei Heilungsversprechen ab und erstelle keinerlei Diagnosen. (Nur Menschen mit Heilerlaubnis (Ärzte, Heilpraktiker, Psychologische Psychotherapeuten, Psychotherapeuten und Heilpraktiker Psychotherapeutie) dürfen Linderung und Heilung (vielleicht eher Abklingen und Genesung) der Beschwerden in Aussicht stellen. -> EVTL. ganz WEGLASSEN)
  • Ich befürworte eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Heilpraktikern sowie psychologischen Psychotherapeuten -> evtl. ganz weglassen? Sowohl laufende ärztliche und therapeutische Behandlungen als auch die Einnahme von verordneten Medikamenten sollen nicht unter- oder abgebrochen werden. Ebenso künftige notwendige Eingriffe oder Behandlungen sollen weder hinausgeschoben noch unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei dir.
  • Es liegt in deiner Verantwortung und freien Entscheidung, die Sitzungen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Du wurdest darüber informiert, was dich bei den Sitzungen erwartet und wie sich mein Entgelt zusammensetzt. Auch hier liegt die Zustimmung oder Ablehnung zu den Sitzungsverläufen in deiner Verantwortung und freien Entscheidung.
  • Weiterhin liegt es in deiner Verantwortung und freien Entscheidung, die von mir übermittelten Informationen und Hilfen für deine ganzheitliche Genesung umzusetzen, fortzusetzen bzw. abzubrechen.
  • Bitte übernimm in jeder Hinsicht die Verantwortung für dich selbst, auch für die Rückschlüsse, die Sie aus der Sitzung ziehst
  • Die durch die Sitzung ausgelösten Prozesse können noch einige Tage oder Wochen nachwirken. Durch das Aktivieren der Selbstheilungskräfte können sich gelegentlich auch verstärkte Reaktionen von Krankheiten oder Verhaltensweisen zeigen. Diese sollen aber nach einigen Tagen abgeklungen sein. Wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich um telefonische Rücksprache.
  • Ich empfehle nach jeder Heilsitzung zur Ausleitung viel Wasser zu trinken.